Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen: Antragstellung bis Freitag, 20.10.2023 möglich

Seit einigen Tagen erreichen uns Anfragen von Bürgern bezüglich „Antragstellung/Formulare zur Heizkosten-Rückerstattung“.
Nun hat das Umweltministerium in Stuttgart zahlreiche Informationen rund um die Brennstoffhilfe auf seiner Homepage bereitgestellt und zudem ein Service-Telefon unter 0711 - 1 26 16 00 (montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr) geschaltet.
Für die Antragstellung müssen Sie im Regelfall folgende Nachweise vorlegen/bereithalten:
- Rechnungen der gekauften Energieträger/Brennstoffe
- Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der Energieträger/Brennstoffe
- Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n).
Privatpersonen müssen zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen.