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Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen: Antragstellung bis Freitag, 20.10.2023 möglich

Pellets
Pellets
Veröffentlicht am Dienstag, 9. Mai 2023

Seit einigen Tagen erreichen uns Anfragen von Bürgern bezüglich „Antragstellung/Formulare zur Heizkosten-Rückerstattung“.  

Nun hat das Umweltministerium in Stuttgart zahlreiche Informationen rund um die Brennstoffhilfe auf seiner Homepage bereitgestellt und zudem ein Service-Telefon unter 0711 - 1 26 16 00 (montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr) geschaltet.

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte

Für die Antragstellung müssen Sie im Regelfall folgende Nachweise vorlegen/bereithalten:

  • Rechnungen der gekauften Energieträger/Brennstoffe
  • Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der Energieträger/Brennstoffe
  • Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n).

Privatpersonen müssen zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen.