Rechtsverordnung (RVO) Wasserentnahmeverbot
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Juli 2022
In der Zeit vom 23. Juli 2022 bis einschließlich 30. September 2022 ist das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit Hilfe technischer Geräte (wie Pumpen, Vakuumfässern, Schläuchen) selbst in geringen Mengen verboten. Ebenfalls verboten ist das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Schöpfen mit Handgefäßen wie beispielsweise mit Gießkannen und Eimern.
Die komplette RVO finden Sie anbei.