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Faktencheck Weglanden - Auf einen Blick

QR-Code Weglanden
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Veröffentlicht am Montag, 22. April 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 09. Juni 2024 entscheidet die Ispringer Bürgerschaft, ob die Planung des Neubaugebietes „Weglanden“ weiterverfolgt werden kann oder aufgegeben werden muss.

Ihr „NEIN“ beim Bürgerentscheid bedeutet ein JA für Ispringens Zukunft!

Die Gemeinde Ispringen will den sowohl dringend benötigten Wohnraum für ihre Bürgerinnen und Bürger schaffen, als auch dem Natur- und Klimaschutz gerecht werden. Deshalb hat sie sich für die Planung des nordöstlich gelegenen Neubaugebietes „Weglanden“ entschieden, welches weitaus weniger Konflikte mit sich bringt als die vorherige Neubaugebietsplanung „Auf dem Berg“.

Der Faktencheck der Gemeinde Ispringen basiert auf Gutachten, welche von mehreren etablierten Fachbüros erarbeitet wurden und deren Ergebnisse transparent auf der Homepage der Gemeinde Ispringen (Link siehe unten) nachzulesen sind. Weiterhin sind für den Faktencheck die Vorschriften des Landes Baden-Württemberg maßgebend, welche für die Gemeindeverwaltung gelten.

Die Gemeindeverwaltung sowie zwei Drittel des Gemeinderates sprachen sich bereits von Anfang an dafür aus, den Fokus auf die Fakten zu legen, damit auf dieser Basis weitere Entscheidungen für das Neubaugebiet „Weglanden“ getroffen werden können.

Der Gemeinderat hat am 23. November 2023 einen Aufstellungsbeschluss für das Neubaugebiet gefasst. Ein Aufstellungsbeschluss ist lediglich der Startschuss für die Aufnahme eines Bebauungsplanverfahrens, welches sich im Laufe der Zeit durch weitere Untersuchungen in jegliche Richtung entwickeln kann und die Planung konkretisiert. In diesem Prozess wird es auch Beteiligungsrunden für die Bürgerschaft geben, sodass Sie sich als Mitbürgerinnen und Mitbürger bei der Entwicklung des Neubaugebietes einbringen können.

Die Bürgerinitiative (BI) „Gemeinsam aktiv für Natur und Landschaft in Ispringen“ möchte jedoch den Aufstellungsbeschluss aufheben, ohne ausstehende Untersuchungen sowie die Erhebung von weiteren Fakten abwarten zu wollen. Dadurch würde die Bürgerinitiative ein Ende des Neubaugebietes bewirken, bevor der Prozess überhaupt richtig angefangen hat.

Lassen Sie uns deshalb faktenbasiert arbeiten und den Weg für ein Neubaugebiet weiter beschreiten. Sorgen Sie mit einem „NEIN“ beim Bürgerentscheid für ein entschiedenes JA zur weiteren Prüfung aller Optionen für ein Neubaugebiet und damit für die Weiterentwicklung von Ispringen.

Wir bitten Sie deshalb: Gehen Sie am 09. Juni 2024 zur Abstimmung und entscheiden Sie mit – Ihre Stimme zählt!

 

FAKTENCHECK Neubaugebiet Weglanden:

 

  1. Braucht Ispringen ein Neubaugebiet?

Ja!

Der Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum ist erforderlich und alternativlos nachgewiesen. Der demografische Wandel lässt sich nur aufhalten, wenn junge Menschen in die Gemeinde Ispringen ziehen. Um jedoch neue Einwohner an den Ort zu binden fehlt es an Bauplätzen. Auch im Gemeindeentwicklungskonzept wurde die Notwendigkeit durch die Bürgerschaft zum Ausdruck gebracht. Dies wird auch auf Bundesebene deutlich, dort wird der Neubau von 400.000 Wohnungen pro Jahr gefordert.

 

  1. Gibt es überhaupt genügend Nachfrage nach neuem Wohnraum?

Ja!

Bis zum Jahr 2040 werden laut Bedarfsberechnung über 11 Hektar neue Wohnbauflächen in Ispringen benötigt. Der Bedarfsnachweis richtet sich nach den Vorgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg (Hinweispapier zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Abs. 2 BauGB).

 

  1. Hat es Auswirkungen für Ispringen, wenn das Neubaugebiet nicht realisiert wird?

Ja!

Die Entwicklungsmöglichkeiten stagnieren, da die Bevölkerungszahl abnimmt. Dadurch verschlechtert sich die Attraktivität der Gemeinde Ispringen und der Bedarf der örtlichen Infrastruktur (Kitas, Schulen, Freizeitangebote etc.), verringert sich.

 

  1. Haben Interessenten derzeit Möglichkeiten ausreichend Wohnraum in Ispringen zu finden?

Nein!

Von den ca. 45 Leerständen stehen zurzeit lediglich 12 Wohngebäude am Markt zur Verfügung. (Stand: März 2024). Seit dem Aufstellungsbeschluss vom 23. November 2023 gingen bei der Gemeindeverwaltung 19 konkrete Anfragen für das Neubaugebiet Weglanden ein.

 

  1. Gibt es genügend altersgerechte Wohnangebote in Ispringen?

Nein!

Aufgrund des relativ hohen Altersdurchschnitts in der Gemeinde werden altersgerechte Wohnangebote dringend benötigt, denn momentan gibt es lediglich das Haus Salem als Seniorenheim sowie die betreute Wohnanlage Jule.

 

  1. Gab es in jüngster Vergangenheit ein Neubaugebiet in Ispringen?

Nein!

Das letzte Neubaugebiet Schröder wurde vor knapp 20 Jahren (2005) mit einer Größe von ca. 4,5 ha entwickelt.

 

  1. Ist Weglanden die am besten geeignete Fläche für ein Neubaugebiet?

Ja!

Die Eignung des Gebietes „Weglanden“ wurde im Rahmen einer umfassenden Betrachtung aller potenziellen Flächenalternativen im Gemeindegebiet Ispringen verifiziert: Weglanden ermöglicht eine sinnvolle Anbindung zur Ortsmitte, eine flexible Entwicklung in Bauabschnitten mit unterschiedlichen Wohnformen sowie eine vorteilhafte Ausrichtung bezüglich Solarenergie. Auch im Hinblick auf das Konfliktpotenzial mit Natur- und Artenschutz ist die Fläche „Weglanden“ deutlich günstiger zu bewerten als die derzeit im Flächennutzungsplan enthaltene Fläche „Auf dem Berg“.

 

  1. Ist es möglich im Landschaftsschutzgebiet ein Neubaugebiet zu entwickeln?

Ja!

Dies wurde bereits mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

 

  1. Entstehen im Neubaugebiet lediglich Einfamilienhäuser?

Nein!

Es wird einen vielfältigen Wohnungsmix aus Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern geben. Das kann über den zukünftigen Bebauungsplan gesteuert werden.

 

  1. Ist das Neubaugebiet für alle Zielgruppen?

Ja!

Das Neubaugebiet stellt Wohnmöglichkeiten für ALLE Wohnraumsuchenden sowohl zur Miete als auch zum Kauf zur Verfügung, darunter zum Beispiel für junge und ältere Paare, Singles, Familien und insbesondere auch Menschen, die auf betreute oder besondere Wohnformen angewiesen sind.

 

  1. Stellt das Neubaugebiet einen leichtfertigen Umgang mit Grund und Boden dar?

Nein!

Ispringen hat mit 732 Einwohnern je km² bereits eine überdurchschnittlich hohe Bevölkerungsdichte (Vgl. Enzkreis: 349 EW/km², Land BW: 316 EW/km²), was den bisherigen behutsamen Umgang mit Grund und Boden und die intensive Innenentwicklung seitens der Gemeinde verdeutlicht. In zukünftigen Neubaugebieten wird zudem durch Bauverpflichtungen sichergestellt, dass tatsächlich alle Grundstücke zeitnah bebaut werden müssen.

 

  1. Gibt es aktuelle Projekte der Innenentwicklung in Ispringen?

Ja!

Ispringen wendet verschiedene Instrumente zur Stärkung einer möglichst nachhaltigen und flächenschonenden Sicherung der örtlichen Wohnfunktion an, z.B. Nachverdichtung durch Überarbeitung vorhandener Bebauungspläne (BP Rothsberg), Ausweisung von Sanierungsgebieten (Im Mahler), Entwicklung neuer Wohnformen (Via Nova, Soziale Mitte).

 

  1. Gibt es darüber hinaus gemeindeeigene Flächen zur Schaffung von Wohnraum im Bestand?

Nein!

Die Gemeinde verfügt lediglich über zwei Baulücken-Grundstücke, der Rest befindet sich in privater Hand und entzieht sich der kommunalen Steuerung.

 

  1. Gibt es viel Leerstand in Ispringen?

Nein!

Es gibt lediglich 2,5 % Leerstand bezogen auf 1.627 Gebäude in Ispringen. (Stand: März 2024)

 

  1. Kann durch Innenentwicklung der Bedarf an Wohnraum gedeckt werden?

Nein!

Nur durch reine Innenentwicklung ist eine Bedarfsdeckung nicht möglich.