Schulordnung
Wo täglich Schüler und Lehrer miteinander leben, muss eine bestimmte Ordnung eingehalten werden. Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen - jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. Respekt und Höflichkeit sind Grundvoraussetzungen
für unser gemeinsames Schulleben.
Allgemeines
Betreten des Schulhauses
- Wir sollen pünktlich, jedoch nicht früher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Schule sein.
- Wir streifen vor dem Betreten des Schulgebäudes die Schuhe ab.
- Eltern, die ihre Kinder begleiten oder abholen, warten vor dem Schulgebäude, nicht im Schulgebäude.
Krankheit und Entschuldigungspflicht
- Gemäß der Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg ist jeder Schüler „verpflichtet den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. […] Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten […] dafür zu sorgen, dass die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.“ (Schulbesuchsverordnung vom 21.03.82, §1, Abs. 1, zuletzt geändert am 10.05.09)
- Im Falle der Verhinderung ist die Entschuldigungsplicht am gleichen Tag der Verhinderung (fern-) mündlich oder schriftlich zu erfüllen und binnen 3 Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
Pünktlicher Unterrichtsbeginn
- Schülerinnen und Schüler, die zum dritten Mal zu spät kommen, werden der Schulleitung gemeldet. Diese informiert die Erziehungsberechtigten.
Fortbewegungsmittel
- Fahrräder, Roller, …. sind im Schulhaus und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit verboten.
Elektronische Medien
- Handys/Smartwatches (ohne Abhörfunktion) können in die Schule mitgebracht werden, dürfen aber während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht sicht- oder hörbar sein und nicht benutzt werden.
Jugendschutzgesetz
- Wir führen grundsätzlich keine waffenähnlichen Gegenstände und Feuerzeuge mit uns; auch Zigaretten und Alkohol dürfen nicht mitgebracht werden.
Vor dem Unterricht
- Wir suchen 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Unterrichtsräume auf.
- Damit nichts passieren kann, rennen und toben wir nicht in den Klassenräumen und in den Schulgebäuden.
- Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft da sein, benachrichtigen die Klassensprecher / der Ordnungsdienst (Kl.1/2) die Schulleitung.
Während des Unterrichts
- Während der gesamten Unterrichtszeit (einschließlich Pausen) dürfen wir das Schulgebäude nicht verlassen, weil wir dann nicht versichert sind.
- Jeden Zimmerwechsel begehen wir ruhig und zügig und stören die anderen Klassen nicht.
- Wir betreten die Turn- und Schwimmhalle sowie alle Fachräume erst mit unserer Lehrkraft.
- Damit unsere Schule sauber bleibt, achten wir besonders in den Toiletten auf Sauberkeit und werfen Abfälle in die vorgesehenen Behälter.
- Jede Klasse hält das eigene Klassenzimmer in Ordnung und wird vom Hausmeister zu Hofdiensten eingeteilt. Das Kaugummikauen während des Unterrichts ist untersagt.
- Störende Dinge werden von der Lehrkraft im Unterricht eingesammelt und nach Unterrichtsende zurückgegeben (Ausnahme: Handys und verbotene Dinge; sie müssen von den Eltern abgeholt werden).
In den Pausen
- Während der Frühstückspause sitzen wir an unseren Plätzen und rennen nicht durchs Klassenzimmer.
- Nach dem Klingeln zur großen Pause verlassen wir unverzüglich das Klassenzimmer und gehen in den Schulhof.
- Bei Regen, Schnee oder gehisster roter Fahne an der Sonnenuhr betreten wir weder Rasen noch Lehmboden und Spielgeräte.
- Es ist verboten in den Wald zu laufen, mit Stöcken durch den Hof zu gehen und auf Bäume zu klettern.
- Das Werfen von Schneebällen ist nicht erlaubt.
- Sofort nach dem ersten Läuten gehen wir in unser Klassenzimmer und verhalten uns ruhig bis die Lehrkraft kommt.
- Die Aufsicht führenden Lehrkräfte verlassen zuletzt den Schulhof.
Nach dem Unterricht
- Nach dem Unterricht stellen wir die Stühle hoch (unter Beachtung der Putzpläne), schließen die Fenster, der Ordnungsdienst jeder Klasse fegt das Zimmer. Die Lehrkraft schließt ab.
- Wir verlassen nach Unterrichtsschluss umgehend das Schulgebäude.
Stand: 25.04.2016