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Schulordnung

Wo täglich Schüler und Lehrer miteinander leben, muss eine bestimmte Ordnung eingehalten werden. Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen - jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. Respekt und Höflichkeit sind Grundvoraussetzungen für unser gemeinsames Schulleben.

Allgemeines

Betreten des Schulhauses

  • Wir sollen pünktlich, jedoch nicht früher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Schule sein.
  • Wir streifen vor dem Betreten des Schulgebäudes die Schuhe ab.
  • Eltern, die ihre Kinder begleiten oder abholen, warten vor dem Schulgebäude, nicht im Schulgebäude.

Krankheit und Entschuldigungspflicht

  • Gemäß der Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg ist jeder Schüler „verpflichtet den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. […] Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten […] dafür zu sorgen, dass die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.“ (Schulbesuchsverordnung vom 21.03.82, §1, Abs. 1, zuletzt geändert am 10.05.09)
  • Im Falle der Verhinderung ist die Entschuldigungsplicht am gleichen Tag der Verhinderung (fern-) mündlich oder schriftlich zu erfüllen und binnen 3 Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.

Pünktlicher Unterrichtsbeginn

  • Schülerinnen und Schüler, die zum dritten Mal zu spät kommen, werden der Schulleitung gemeldet. Diese informiert die Erziehungsberechtigten.

Fortbewegungsmittel

  • Fahrräder, Roller, …. sind im Schulhaus und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit verboten.

Elektronische Medien

  • Handys/Smartwatches (ohne Abhörfunktion) können in die Schule mitgebracht werden, dürfen aber während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht sicht- oder hörbar sein und nicht benutzt werden.

Jugendschutzgesetz

  • Wir führen grundsätzlich keine waffenähnlichen Gegenstände und Feuerzeuge mit uns; auch Zigaretten und Alkohol dürfen nicht mitgebracht werden.

Vor dem Unterricht

  • Wir suchen 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Unterrichtsräume auf.
  • Damit nichts passieren kann, rennen und toben wir nicht in den Klassenräumen und in den Schulgebäuden.
  • Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft da sein, benachrichtigen die Klassensprecher / der Ordnungsdienst (Kl.1/2) die Schulleitung.

Während des Unterrichts

  • Während der gesamten Unterrichtszeit (einschließlich Pausen) dürfen wir das Schulgebäude nicht verlassen, weil wir dann nicht versichert sind.
  • Jeden Zimmerwechsel begehen wir ruhig und zügig und stören die anderen Klassen nicht.
  • Wir betreten die Turn- und Schwimmhalle sowie alle Fachräume erst mit unserer Lehrkraft.
  • Damit unsere Schule sauber bleibt, achten wir besonders in den Toiletten auf Sauberkeit und werfen Abfälle in die vorgesehenen Behälter.
  • Jede Klasse hält das eigene Klassenzimmer in Ordnung und wird vom Hausmeister zu Hofdiensten eingeteilt. Das Kaugummikauen während des Unterrichts ist untersagt.
  • Störende Dinge werden von der Lehrkraft im Unterricht eingesammelt und nach Unterrichtsende zurückgegeben (Ausnahme: Handys und verbotene Dinge; sie müssen von den Eltern abgeholt werden).

In den Pausen

  • Während der Frühstückspause sitzen wir an unseren Plätzen und rennen nicht durchs Klassenzimmer.
  • Nach dem Klingeln zur großen Pause verlassen wir unverzüglich das Klassenzimmer und gehen in den Schulhof.
  • Bei Regen, Schnee oder gehisster roter Fahne an der Sonnenuhr betreten wir weder Rasen noch Lehmboden und Spielgeräte.
  • Es ist verboten in den Wald zu laufen, mit Stöcken durch den Hof zu gehen und auf Bäume zu klettern.
  • Das Werfen von Schneebällen ist nicht erlaubt.
  • Sofort nach dem ersten Läuten gehen wir in unser Klassenzimmer und verhalten uns ruhig bis die Lehrkraft kommt.
  • Die Aufsicht führenden Lehrkräfte verlassen zuletzt den Schulhof.

Nach dem Unterricht

  • Nach dem Unterricht stellen wir die Stühle hoch (unter Beachtung der Putzpläne), schließen die Fenster, der Ordnungsdienst jeder Klasse fegt das Zimmer. Die Lehrkraft schließt ab.
  • Wir verlassen nach Unterrichtsschluss umgehend das Schulgebäude.

Stand: 25.04.2016