Familienpass
Folgende Personengruppen können den Familienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kid, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinsschaft leben.
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50%), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft wohnen.
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Zuständiges Amt
Familienbüro und Rentenamt
Anschrift
Rathaus Ispringen
Gartenstraße 12
75228
Ispringen
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Telefon:
07231 981213
Telefax:
07231 981230
s.juengling@ispringen.de
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Grundsätzlich wird eine Terminvereinbarung empfohlen.