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Flächenabgrenzung Neubaugebiet „Weglanden“

Abbildung 6: Planungskonzeption „Weglanden“; Stand: Juni 2023
Abbildung 6: Planungskonzeption „Weglanden“; Stand: Juni 2023
Die nun vorgesehene Flächenabgrenzung für eine Wohnbauentwicklung im Bereich Weglanden ist das Ergebnis von umfangreichen Alternativenprüfungen und Abstimmungen mit Fachbehörden seit 2018.

Zu nennen sind hier das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Regionalverband Nordschwarzwald als Träger der Raumordnung, die Naturschutzbehörde des Enzkreises und der Nachbarschaftsverband Pforzheim als Träger der derzeit laufenden Flächennutzungsplanung.

Der Planungs- und Entscheidungsprozess erfolgte mit Gemeinderatsbeschlüssen in öffentlichen Sitzungen sowie bei Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes unter direkter Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die Plankonzeption sieht verschiedene Hausformen wie Mehrfamilienwohnen, Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser vor. Grünflächen sichern die Eingrünung und Durchlüftung des Gebietes und bieten auch Raum für die Regenwasserrückhaltung und die Gestaltung von Treffpunktbereichen.

Der Entwurf dient als Diskussionsgrundlage für den 1. Bauabschnitt eines neuen Wohngebietes. Bislang wurden lediglich Untersuchungen auf übergreifender Ebene durchgeführt, welche zu dem Ergebnis kamen, dass sich „Weglanden“ im Gemeindegebiet für eine neue Wohnbauentwicklung am besten eignet. Nun stehen noch eine Vielzahl weiterer Untersuchungen aus, welche auf der Ebene zur Erstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt werden sollen bzw. müssen. Darunter zum Beispiel: Klimagutachten, Verkehrsgutachten, Boden- und Entwässerungsgutachten, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie Umweltbericht mit Grünordnungsplan (inklusive Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung). Je nachdem zu welchen Ergebnissen die einzelnen Fachplaner kommen, wird der Entwurf angepasst und verändert, um allen Belangen bestmöglich gerecht werden zu können. Es handelt sich demnach um einen dynamischen Prozess, welcher noch ganz am Anfang steht.

Falls erforderlich, könnten weitere noch im Flächennutzungsplan enthaltene Wohnbauflächenreserven, wie z.B. die Fläche ‚Rothenrain‘ zurückgenommen werden.

In der Gesamtbilanz werden im Vergleich zu den jetzt im FNP enthaltenen Wohnbauflächenreserven nicht mehr Flächen ausgewiesen, sondern lediglich Flächen getauscht.